Der Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)

Der Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ)

Was? Wofür? Wie?

Der BSZ ist eine Leistung nach § 27 SchwbAV. Arbeitgeber:innen, die in ihrem Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigen, können unter bestimmten Umständen einen BSZ erhalten. In dieser Informationsveranstaltung möchten wir Ihnen gerne genauer erklären, worum es sich bei dem BSZ handelt und wie er beantragt werden kann.

Referent:innen: Kathleen Mark-Khan, Oliver Sturmhöfel

Bei Interesse melden Sie sich bitte über das unten stehende Kontaktformular oder unter der folgenden E-Mail-Adresse an: veranstaltungen@ifdsued.berlin

Bitte nennen Sie uns in der Anmeldung Ihren Namen und Ihre Funktion im Unternehmen. Sollten Sie Unterstützungsbedarf haben, können Sie dies ebenfalls in der Anmeldung angeben.

Anmeldeschluss ist der 15.11.2024

Die Kursgebühren trägt das Inklusionsamt Berlin, die Veranstaltung ist für Sie kostenlos. Auf Anfrage erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.