Wir sind berlinweit vom Inklusionsamt damit beauftragt, die Gutachten für Anträge zu schreiben, die von Arbeitgeber:innen aufgrund außergewöhnlicher Belastungen oder von schwerbehinderten Menschen mit Bedarf an Arbeitsassistenz gestellt werden.
Die Möglichkeit der Beauftragung durch Rehabilitationsträger besteht ebenfalls.
Die Anträge können von Arbeitgebern aufgrund außergewöhnlicher Belastungen oder von schwerbehinderten Menschen mit Bedarf an Arbeitsassistenz gestellt werden.
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin mit Ihnen, wenn
- Sie als Arbeitgeber einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung beschäftigen und einen Antrag auf Beschäftigungssicherungszuschüsse beim Inklusionsamt gestellt haben.
- Sie als Arbeitnehmer:in oder Selbständige:r einen Antrag auf Arbeitsassistenz beim Inklusionsamt gestellt haben.
Nach dem gemeinsamen Gespräch erstellen wir eine Fachdienstliche Stellungnahme, die den Sachbearbeiter:innen des Inklusionsamtes als Grundlage für die Bewilligung Ihres Antrages dient.
Wir informieren sie gern zu Antragstellung und Ablauf bei der Beantragung von Fördermitteln.
Antragsvordrucke finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/antragsformulare/ unter Leistungen für Arbeitgeber:innen bzw. Leistungen für Arbeitnehmer:innen.